Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
- auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
Klasse B96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg.